Elternbeirat
Elternbeirat der Maria-Stern-Schule im Schuljahr 2020/21
1. Vorsitzende
2. Vorsitzende
Schriftführer*in:
Kasse:
Beisitzer*innen:
Covid-19 - Hygienekonzept
Liebe Eltern,
wir wissen, dass die verordnete Maksenpflicht für alle Beteiligten eine besondere Heruasforderung darstellt. Die Maskenpflicht wird in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 geregelt:
"(2) 1Auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht. 2Unbeschadet des § 2 sind von der Pflicht ausgenommen
- Schülerinnen und Schüler nach Genehmigung des aufsichtsführenden Personals aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen,
- Schulverwaltungspersonal nach Erreichen des Arbeitsplatzes, sofern nicht weitere Personen anwesend sind,
- Schülerinnen und Schüler während einer effizienten Stoßlüftung des Klassenraumes sowie kurzzeitig während der Pausen auf den unter freiem Himmel gelegenen Teilen des Schulgeländes, solange dabei verlässlich ein ausreichender Mindestabstand eingehalten wird.
3Wird der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nachgekommen, soll die Schulleiterin oder der Schulleier die Person des Schulgeländes verweisen. 4Die jeweiligen Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der Maseknpflicht nachkommen. 5Die zuständige Kreisverwaltung kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist."
Weitere Informationen zum Thema "Maske" finden Sie in einem Schreiben des Bayerischen Elternverbandes: 2020-10-20_Merkblatt_Masken.pdf
Deshalb halten wir uns an die Maskenpflicht im Unterricht. Ihre Kinder machen das wirklich hervorragend.
11.12.2020: Mund-Nase-Bedeckung aus Kunststoff ab sofort nicht mehr zulässig!
Das LGL hat eine Neubewertung der Mund-Nase-Bedeckung vorgenommen. Danach erfüllen die Masken aus Kunststoff nicht die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen, da sie nicht zur Reduzierung von Aerosolen beitragen. Dies gilt auch, wenn sie enganliegend sind. Entsprechend dürfen nur noch enganliegende textile Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, die auf Grund ihrer Beschaffenheit geeignet sind, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikel als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie: Siehe auch: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-br24-recherche-bayern-aendert-klarsichtmasken-regel,SIl43cz
Hier noch eine Link zum Tragen von Masken für Kinder: https://www.br.de/nachrichten/wissen/faktenfuchs-warum-maskentragen-fuer-kinder-unbedenklich-ist,SCGG38z
Zum Thema Krankheiten beachten Sie bitte folgende Informationen:
Hat Ihr Kind einen leichten Schnupfen, hustet gelegentlich und ist fieberfrei? Dann darf Ihr Kind zur SVE/Schule kommen!
Hat Ihr Kind Fieber, stärkeren Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Kurzatmigkeit, Geschmacks- und Geruchsverlust, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen oder Erbrechen? Dann darf Ihr Kind nicht in die SVE/Schule kommen.
Ihr Kind muss so lange zu Hause bleiben, bis es 24 Stunden lang keine Symptome mehr hatte und 24 Stunden lang fieberfrei ist.
Sie wollen mit Ihrem Kind über Corona reden? Hier einige Hilfen.
1. AKS_I1_Corona_Kindern_Orientierung_geben.pdf
2. AKS_I2_Corona-für-Kinder-erklärt.pdf
3. KIBBS-Empfehlungen_final.pdf3. (Empfehlungen für eine hilfreiche psychosoziale Unterstützung eines Kindes)
Termine im Schuljahr
05. März 2021: Zwischenzeugnisse (Im Zeitraum vom 01.02. bis 04.03.2021 können Entwicklungs- und Lernstandsgespräche stattfinden)
Schulfest: aktuelle Planung auf Grund der Pandemie nicht möglich