Vor jeder Aufnahme in die Schule steht eine Beratung in der folgende Themen mit Ihnen besprochen werden:
Beobachten Sie, dass Ihr Kind
- manche Buchstaben nicht sprechen kann oder vertauscht
- die richtigen Wörter nicht findet und auffällig oft mal mit einem Satz neu anfängt
- in seinen Aussagen nur Bruchstücke von Sätzen spricht oder die Wortformen falsch sind
- Wörter oder Aufträge schnell vergisst
- bei Gesprächen oder Geschichten nicht gerne zuhört, sondern zappelig wird und sich ablenkt
- andere Kinder schlägt, anstatt mit Ihnen zu reden
- oder es immer allein spielt, kaum redet, wenn andere dabei sind, keine Freunde findet und ausgelacht wird
- sich nicht traut ein Bedürfnis zu äußern, auch wenn es wichtig ist
- Wenn Ihr Kind außerdem zwischen 6 und 10 Jahren alt ist und Sie zusammen im Landkreis oder in der Stadt Würzburg leben, dann können Sie
- sich an die Maria-Stern-Schule wenden.
Dabei ist zu klären, in welcher Situation Sie und Ihr Kind gerade sind.
Folgende drei Situationen kommen in den meisten Fällen vor:
Ihr Kind ist im Kindergarten und Sie fragen sich, ob es in die 1. Klasse der Maria-Stern-Schule aufgenommen werden kann.
- Sie können zu jedem Zeitpunkt mit uns Kontakt aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.
- Wir benötigen auf jeden Fall den Einschulungsbericht Ihres Kindergartens und, wenn vorhanden, weitere Berichte von Facheinrichtungen.
- Wir benötigen Ihre Zustimmung, dass wir Kontakt mit der Grundschule vor Ort Kontakt aufnehmen dürfen.
- Sie müssen zur "Schuleinschreibung" Kontakt mit der Grunschule vor Ort aufnehmen und Ihre Situation darstellen.
- Die "Schuleinschreibung" erfolgt an der Grundschule vor Ort.
- Trifft die Grundschule vor Ort die Aussage, "Der Förderbedarf Ihres Kindes kann nicht von ihr eingelöst werden (Grundschulordnung § 5 Abs. 1-3)" kann die Maria-Stern-Schule prüfen, ob Sie den Bedarf einlösen kann.
- Kann die Maria-Stern-Schule den Bedarf einlösen, dann erfolgt durch die Eltern eine Anmeldung an der Maria-Stern-Schule.
Ihr Kind ist in der Vorschule (SVE) der Maria-Stern-Schule und Sie fragen sich, ob es in die 1. Klasse der Maria-Stern-Schule aufgenommen werden kann.
- Ihr Kind ist bereits im vorschulischen Bereich der Maria-Stern-Schule aufgenommen.
- Sie können zu jedem Zeitpunkt in einem Beratungsgespräch (Elternberatung) mit uns Kontakt aufnehmen und ihren Wunsch äußern. Auch wir werden einen Förderbedarf und einen eventuellen Besuch der Maria-Stern-Schule, wenn nötig, bei Ihnen ansprechen.
- Wir benötigen Ihre Zustimmung, dass wir Kontakt mit der Grundschule vor Ort Kontakt aufnehmen dürfen.
- Den von uns erstellten Einschulungsbericht und, wenn vorhanden, weitere Berichte von Facheinrichtungen sollten Sie der Grundschule vor Ort vorlegen.
- Sie müssen zur "Schuleinschreibung" Kontakt mit der Grunschule vor Ort aufnehmen und Ihre Situation darstellen.
- Die "Schuleinschreibung" erfolgt an der Grundschule vor Ort.
- Trifft die Grundschule vor Ort die Aussage, "Der Förderbedarf Ihres Kindes kann nicht von ihr eingelöst werden (Grundschulordnung § 5 Abs. 1-3)" kann die Maria-Stern-Schule prüfen, ob Sie den Bedarf einlösen kann.
- Kann die Maria-Stern-Schule den Bedarf einlösen, dann kann eine Anmeldung an der Maria-Stern-Schule durch die Eltern erfolgen.
Ihr Kind ist schon in der Schule und Sie fragen sich, ob es an die Maria-Stern-Schule wechseln kann.
- Sie können zu jedem Zeitpunkt Kontakt mit uns aufnehmen und ihren Wunsch äußern.
- Ihr Kind ist in der Schule und Sie oder die Schule sehen große Unterstützungsbedarfe Ihres Kindes im Bereich Sprache. Diese können von der Grundschule vor Ort auch mit der Unterstützung des Mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD) nicht eingelöst werden.
- Entsprechend den Vorgaben von § 5 der Grundschulordnung muss ein förderdiagnostischer Bericht im Auftrag der Grundschule erstellt werden.
- Diesen legt die Grundschule der Maria-Stern-Schule mit der Frage "Ob die Maria-Stern-Schule den aktuellen Bedarf Ihres Kindes einlösen kann?" vor.
- Wenn die Antwort der Maria-Stern-Schule "JA" ist, kommt es zu einem "Beratungs- und Aufnahmegespräch" nachdem die Maria-Stern-Schule ein "sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist die Voraussetzung für eine Aufnahme.
- Nun muss die Grundschule vor Ort Ihr Kind an die Maria-Stern-Schule überweisen und Sie können Ihr Kind an der Maria-Stern-Schule anmelden.