Vor jeder Aufnahme in die schulvorbereitende Einrichtung der Maria-Stern-Schule muss eine Beratung in der folgende Themen mit Ihnen besprochen werden erfolgen:
Beobachten Sie, dass Ihr Kind
- manche Buchstaben nicht sprechen kann oder vertauscht
- die richtigen Wörter nicht findet und 5 mal mit einem Satz anfängt
- in seinen Aussagen nur Bruchstücke von Sätzen spricht oder die Wortformen falsch sind
- Wörter oder Aufträge schnell vergisst
- bei Gesprächen oder Geschichten nicht gerne zuhört, sondern zappelig wird und sich ablenkt
- andere Kinder schlägt, anstatt mit Ihnen zu reden
- oder es immer allein spielt, kaum redet, wenn andere dabei sind, keine Freunde findet und ausgelacht wird
- sich nicht traut ein Bedürfnis zu äußern, auch wenn es wichtig ist
- Wenn Ihr Kind außerdem zwischen 2,5 und 5 Jahren alt ist und Sie zusammen im Landkreis oder in der Stadt Würzburg leben, dann können Sie
- sich an Beratungsstelle der SVE der Maria-Stern-Schule wenden.
Schulvorbereitende Einrichtungen haben zum Ziel, Kindern schon im Vorschulalter ihrem Förderbedarf entsprechend zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sie haben dabei die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Blick, die ein Kind für den erfolgreichen Besuch der Grundschule benötigt. Kinder können diese Einrichtung besuchen, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten können. Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 22 BayEUG. Die verfolgten Ziele sind dem Art. 19 Abs. 3 BayEUG zu entnehmen.
Grundlage des Aufnahme ist das Beratungsprotokoll, das Eingangsscreening, evtl weitere Berichte von Facheinrichtungen und die schriftliche Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die aufnehmende Einrichtung (Maria-Stern-Schule).