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Mobile Dienste - "mobile sonderpädagogische Hilfe" und "Mobiler sonderpädagogischer Dienst"

Zielsetzung der Mobilen Dienste ist es Einrichtungen, Familien und deren Kinder so zu unterstützen (z.B. Beratung, Förderung, Fortbildung), dass diese den sonderpädagogischen Förderbedarfs des Kindes einlösen können und das Kind in seinem sozialen Umfeld am Wohnort weiter den Kindergarten oder die Schule besuchen kann.

Dabei gibt es zwei Angebote, je nach Zielgruppe:

msH: mobile sonderpädagogische Hilfe für den vorschulischen Bereich

MSD: Mobiler sonderpädagogischer Dienst für den schulischen Bereich

 

Beide Dienste werden nur auf Anforderung hin tätig. Das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung und muss schriftlich vorliegen. Für einen Erfolg ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig.

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